Freitag, 28. Mai 2010

Portrait: Amir Omerovic







Ein Portrait von Neslihan Yildiz

"Wir waren alle Jugoslawen"



Die spätsommerliche Sonne strahlt gnadenlos vom Himmel. Der vierjährige Amir liegt flach auf dem Rücken auf der Wiese im Garten seiner Großeltern. Vorsichtig streicht er mit seinen kleinen Fingern über die abgeschnittenen Blätter. Während die Sonne seine nackten Füße wärmt, dreht er leicht den Kopf zur Seite. Bereit, die Augen für ein kleines Mittags-schläfchen zu schließen. Da lachen sie ihn plötzlich an, die schwarz-roten Früchte, die am 20 Meter hohen Kirsch- baum hängen. Vorbei ist es mit der Idylle. Blitzschnell flitzt der Lause-bengel zum Baumstamm und guckt gierig hoch in die Krone. In Amirs dunkelbraunen Augen funkelt der Schelm. Er setzt zum Klettern an. Amir braucht beide Hände, um sich festzuhalten und nicht herunterzufallen. Nur einem Schlitzohr von einem Meter Körpergröße kommt es in den Sinn, die Kirschen direkt mit dem Mund zu pflücken. Der klebrige Saft der roten Frucht schmeckt unvergesslich: zuckersüß!



Der heute 39-jährige Amir Omerovic erinnert sich gerne an seine Kindheit in einem Dorf bei Tuzla, in Bosnien und Herzegowina. Nie wird er den überwältigenden Anblick der Kirschbäume und den zucker- süßen Geschmack ihrer Frucht vergessen. Der gebürtige Bremer hat einen Großteil Kindheit und Jugend in einem Vorort von Tuzla, einer Universitätsstadt und Heimstätte vieler bosnischer Künstler verbracht. Bevor Amir Omerovic selbst für ein Kunststudium endgültig nach Bremen zurückkommt, wird er, im September 1990 in die Wehr- pflicht im ehemaligen Jugoslawien einberufen.


Es ist der Militärdienst der letzten Generation der Jugoslawischen Nationalarmee.


In jenen Tagen sind die Menschen in Bosnien noch überzeugt von einem gemeinsamen Jugoslawien. „Ich bin einer von denen, die fest daran glaubten, dass alle Jugoslawen gleich sind. Genauso, wie alle Menschen gleich sind“, erinnert sich Amir. Beim Gedanken an diesen „scheinbaren“ Irrtum überkommt ihn noch heute die blanke Fassungslosigkeit.

Am Tag vor Amirs Eintritt in die Jugoslawische Volksarmee wird in dem kleinen Dorf bei Tuzla groß gefeiert. Familie und Freunde sind stolz auf den damals 19-Jährigen. Es wird gegessen, ordentlich getrunken, viel gelacht und getanzt. „Niemand hat an einen aufkommenden Krieg gedacht“, sagt Amir. „In der JNA (Jugoslovenska Narodna Armija) haben alle Jugoslawen gedient. Egal ob Serbe, Kroate, Bosnier, Slowene oder sonst einer. Wie gesagt, wir waren alle Jugoslawen.“ Der großgewachsene Mann mit den dunklen Augen atmet bei diesen Worten tief durch. In Gedanken schwelgend streicht er sich mit der rechten Hand durch das kinnlange, braune Haar. Vorsichtig führt Amir die Hand weiter, hält sich die Finger vor die Lippen, fast so, als hätte er etwas beinahe Unwirkliches gesagt. „Es gab keine Angst vor einem Krieg im Land selbst“, fügt er entschlossen hinzu. „Wenn, dann hatten wir die Befürchtung, in einen Konflikt zwischen der NATO und dem Ostblock zu geraten. Der Balkan lag schließlich genau dazwischen.“

Die Realität ist eine andere. Weder droht Gefahr seitens der Mitglieder des NATO- Bündnisses noch seitens denen des Warschauer Pakts. Die Gefahr geht aus dem Land selbst aus. Der slowenischen Unabhängigkeitserklärung (1991) folgt ein zehntägiger Unabhängigkeitskrieg auf slowenischem Boden. Dieser Krieg gilt als Beginn des Balkankonflikts. Er fordert 62 Tote, 328 Verwundete und über 4.000 Kriegsgefangene. Monate vor dem eigentlichen Eklat werden Soldaten der Jugoslawischen Volksarmee aus den Kasernen abgezogen und in die umliegenden Berge und Stützpunkte kommandiert. Amir Omerovic ist einer von ihnen.

Ob man im Krieg von „Glück“ sprechen kann, mag dahingestellt sein. Amir Omerovic ist bei Kriegsausbruch als Soldat der Jugoslovenska Narodna Armija (JNA) in Serbien stationiert. Da die Wahrheit im Krieg üblicherweise zuerst stirbt, erhalten Militärdienstleister in Kriegsregionen nur gefilterte Informationen über den Kriegsverlauf. „Wir bekamen nur serbische Zeitungen zu lesen. Wir hatten keine Ahnung, was da draußen in Slowenien passiert“, erinnert sich Amir. „Aber wir merkten, dass etwas nicht stimmt.“ Währenddessen spitzt sich die Lage auch in Kroatien immer weiter zu. Die kroatische Armee kämpft auf kroatischem Boden gegen Soldaten der serbischen Republik (Republik Serbische Krajina, RSK), die inzwischen ein Drittel des kroatischen Staatsgebietes kontrolliert. Die RSK wird militärisch von der Jugoslawischen Volksarmee (JNA) unterstützt.

Anders lässt es sich wohl wirklich nicht ausdrücken: Amir Omerovic hat Glück. Seine Wehrpflicht endet im August 1991. Noch bevor die kriegerischen Auseinandersetzungen Serbien erreichen.


Weil Amir Omerovic in Deutschland geboren ist und seine Eltern in Bremen leben und arbeiten kann er per Familien-zusammenführung und zwecks eines Studiums noch im selben Monat in die Bundesrepublik ausreisen. Über die Zeit als Soldat der Jugoslawischen Volksarmee in Jugoslawien und über den Krieg selbst spricht Amir Omerovic ungern. „Diese Zeit habe ich überwunden. Heute bin ich Amir. Ich bin Künstler. Ich bin Vater. Ehemann. Ich lebe heute, hier und jetzt.“

Manchmal ist heute aber unabdingbar auch gestern. „Aus einem einzigen Grund war der Krieg wirklich von Bedeutung für mich“, sagt Amir. „Zehn Jahre meiner Kunst sind durch diesen Krieg entstanden. Vielleicht ist sogar der Künstler Amir durch ihn entstanden.“



Amir Omerovic studiert sechs Jahre Bildhauerei an der Hochschule für Künste in Bremen. 1998 zieht es ihn nicht nur menschlich, sondern auch künstlerisch wieder zurück in seine Heimat. Zwei Semester studiert er an der Akademie der Künste in Sarajewo, im Herzen von Bosnien und Herzegowina.

Heute sieht Amir Omerovic sich selbst als Teil einer Generation, der vieles genommen wurde. Vor allem die eigene Identität. „Ich dachte immer, ich sei Jugoslawe. So stand es in meinem Pass. Dann war ich Bosnier, bis man einen Bosniaken aus mir machte.“ Lediglich ein künstliches Lächeln huscht über seine Lippen. Als aktives Mitglied der Künstlervereinigung in Bosnien und Herzegowina versucht Amir, einen Teil seiner Identität wiederzufinden. Aus dem Wunsch der Identitätsfindung heraus ist auch der Künstlerverein „Ars Bonsae e.V.“ entstanden.

Ars Bosnae wird von Amir Omerovic initiiert und mit der Unterstützung von Künstler-freunden und der bosnisch-herzegowinischen Botschaft im März 2002 in Berlin ins Leben gerufen. Anfangs ist die Künstlervereinigung ein Ort und ein Weg, die gemeinsame Vergangenheit durch Kreativität zu bewältigen und etwas „Neues“ zu schaffen. Schnell wird der Wunsch nach „Normalität“ immer größer. Die Künstlergruppe um Ars Bosnae kann die gemeinsame Vergangenheit nicht abschütteln und ihr künstlerisches Gestalten nicht von ihrer gemeinsamen Geschichte befreien. Aber sie können ihre Kunst in den Vordergrund stellen und so den Grausamkeiten des Krieges die Aufmerksamkeit entziehen, die ihr nicht gebührt. „Mittlerweile ist das Wühlen in der Vergangenheit und die Fragen nach dem Warum bei den meisten von uns überholt“, sagt Amir. „Viele der Mitglieder von Ars Bosnae halten alles außer der Kunst ohnehin für überflüssig.“

Im Juni 2007 feiert Ars Bosnae fünfjähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums leitet Amir Omerovic eine Ausstellung in der Kulturkirche St. Stephani in Bremen mit dem Titel: „Zeig mir Deinen Freund, dann weiß ich, wer du bist.“ Jeder teilnehmende Künstler des Vereins lädt einen geschätzten Künstlerkollegen ein, für dieses Projekt an einem gemeinsamen Stück Kunst zu arbeiten. Amirs Idee, eine künstlerische Mischung verschiedener Nationalitäten und unterschiedlicher Kunst-sparten zu schaffen, geht voll auf. Mit diesem Projekt gelingt es ihm, den Blick auf etwas „großes Ganzes“ zu lenken: Nicht nur der einzelne bosnische Künstler wird in dieser Ausstellung präsentiert, sondern eine ganze Kultur-landschaft von Kunst-schaffenden.

Die Kunst Amirs wäre heute ohne die Erfahrungen des Krieges in seiner Heimat sicherlich eine andere, aber er selbst wäre in jedem Fall dennoch ein Künstler. Die Inspiration für seine schöpferischen Werke führen nicht an Orte wie Srebrenica zurück, an denen grausame Massaker an dem jugoslawischen Volk ausgeübt wurden. Amir Omerovics künstlerische Saat beginnt im Garten seiner Großeltern in Djetinjstvo zu keimen. Unter der Schönheit und Vollkommenheit der großgewachsenen Bäume, beim Anblick der im Sonnenlicht schwarz-rot leuchtenden Kirschen, die an den Ästen lose herunter-hängen. „Ich bin immer noch der Amir, der damals ohne Angst die Bäume hoch- geklettert ist, um Kirschen mit dem Mund zu pflücken.“

Ein Krieg kann einer ganzen Generation vieles nehmen, nicht aber die Erinnerung jedes Einzelnen an etwas Gutem.



Running boy (Zeichnung) von Amir Omerovic
2008



Europa und seine Institutionen


Ein Beitrag von Moritz Herrmann und Maik Stieler


Quelle Grafik: http://www.bayern.de/Bild/original_22805/GrafikOrganeundInstitutionenderEU.jpg

Europäisches Parlament:

Das EU-Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Jeder Mitgliedsstaat entsendet eine Anzahl von Abgeordneten, die seine Bevölkerungsgröße repräsentiert. Er Sitz des Parlaments ist in Straßburg, dort hält das Parlament einmal monatlich eine viertägige Plenarsitzung ab. Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen tagen in Brüssel. Das Sekretariat des Parlaments befindet sich in Luxemburg.

- Das Parlament entscheidet beim EU-Gesetzgebungsverfahren mit, in Zusammenarbeit mit dem Ministerrat
- Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einsetzen
- Ernennung der Europäischen Kommission und des Kommissionspräsidenten bedarf der mehrheitlichen Zustimmung des Parlaments
- Das Parlament kann die Kommission zu Gesetzgebungsinitiativen auffordern

Europäischer Rat:

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Kommissionspräsidenten. Erst mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Europäische Rat als offizielles Organ der EU institutionalisiert, vorher galt er als ständige Einrichtung. Der Rat kommt zweimal pro Halbjahr in Brüssel zusammen, zu Themen von besonderer Bedeutung kann es einen Sondergipfel geben.

- Der Europäische Rat bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik
- D.h. der Rat erteilt konkrete politische Aufträge an den Ministerrat
- Der Rat bittet die EU-Kommission, entsprechend seiner Beschlüsse zur europäischen Leitlinienpolitik tätig zu werden.


Rat der Europäischen Union (Ministerrat):


Im Ministerrat sind die EU-Mitgliedsstaaten durch ihre Fachminister vertreten. Je nach Thematik ändert sich demnach die Zusammensetzung des Rates, z.B. bilden bei einer Sitzung zur europäischen Geldpolitik/Euro-Politik die Finanzminister den Finanzrat. Der Ministerrat entscheidet in der Regel nach dem Mehrheitsprinzip: dafür müssen im Rat 55 Prozent der Mitglieder zustimmen und dabei 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich zum 1. Januar sowie zum 1. Juli. Im Ministerrat geht es vor allem darum, die nationalen Interessen der Mitglieder durch Kompromissentscheidungen auf europäischen Kurs zu bringen.

- Der Ministerrat beschließt gemeinsam mit dem EU-Parlament die europäischen Gesetze (europäisches Gesetzgebungsverfahren)
- Der Ministerrat bereitet die Treffen des Europäischen Rates thematisch vor und nimmt sich nach einem Europäischen Rat der neuen Aufträge bzw. Leitlinienpolitik an.


Europäische Kommission:


Die Europäische Kommission setzt sich zusammen aus 26 Kommissaren/Kommissarrinnen, den Vorsitz hat der Kommissionspräsident. Jeder EU-Mitgliedsstaat entsendet einen Kommissar, die Mitglieder der Kommission sollen aber unabhängig von nationalpolitischen Weisungen arbeiten und nur dem gesamteuropäischen Interesse verpflichtet sein. Der Kommission kann vom Parlament das Misstrauen ausgesprochen werden. Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt. Die Beschlüsse fasst die Kommission mit einfacher Stimmmehrheit, die Amtszeit ist auf fünf Jahre begrenzt.

- Die Kommission erarbeitet/entwürft alleinig Gesetze (Initiativrecht), über die Parlament und Ministerrat dann abstimmen
- Die Kommission kann seit dem Vertrag von Lissabon auch mit einem Bürgerbegehren aufgefordert werden, sich eines bestimmten Anliegens anzunehmen.

Europäischer Gerichtshof:

Der Europäische Gerichtshof sitzt in Luxemburg und schwebt als wachende Instanz über dem institutionellen Machtdreieck, das die Kommission, das Parlament und der Ministerrat bilden. 27 Richter/innen – aus jedem EU-Mitgliedsstaat eine/r – sitzen für dann sechs Jahre Amtszeit in Luxemburg und können de facto von jedem angerufen werden: EU-Mitgliedsstaat, EU-Organ oder individuell betroffene EU-Bürger und Unternehmen.

- Der EuGH sichert die Auslegung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge
- Der EuGH sichert das System der checks and balances, d.h. er entscheidet bei Streitigkeiten zwischen EU-Organen über Befugnishoheit
- Der EuGH überprüft die Gesetzesinitiativen der Kommission auf EU-Rechtstauglichkeit und entscheidet über Rechtmäßigkeit von Bußgeldern.


EU-Mitgliedschaft:


Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass jeder europäische Staat EU-Mitglied werden kann, wenn er die Werte, Normen und Gesetze, auf denen die Union fußt, achtet. Eine exakte Definition, was europäisch ist (und was nicht), gibt der Vertrag nicht vor. Die Öffnung der EU nach Osten und die Verhandlungen mit der Türkei zeigen, dass historische, kulturelle und geographische Faktoren zwar eine Rolle spielen, aber nie bindend sind. Wirtschaftliche und politische Gemeinsamkeiten spielen gleichsam in ein europäisches Verständnis hinein.

Die Kopenhagener Kriterien:

Im Juni 1993 kam der Europäische Rat in Kopenhagen zusammen und konkretisierte die Anforderungen an etwaige Beitrittsländer. Diese Kopenhagener Kriterien gelten auch heute noch als Maßstab bei Beitrittsverhandlungen oder auch nur –erwägungen. Allerdings zielen auch sie vor allem auf politische und wirtschaftliche Bedenken und lassen z.B. Kulturelles unerwähnt.

1. Politisches Kriterium: "Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten."
2. Wirtschaftliches Kriterium: "Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten."
3. Acquis-Kriterium: „Die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – d.h. das gesamte Recht sowie die Politik der EU (den sogenannten "Acquis communautaire") – zu übernehmen, sowie das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion.“


Geschichte der EU-Erweiterung:


Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande gehörten zu den Gründungsstaaten von EGKS, EWG und Euratom. Diese Europäischen Gemeinschaften waren wirtschaftlicher Natur und werden wegen ihrer auf supranationale Kooperation ausgelegten Struktur als Vorläufer der Europäischen Union verstanden. Seither hat es fünf Erweiterungsrunden gegeben:

• 01.01.1973: Dänemark, Irland, Großbritannien
• 01.01.1981: Griechenland
• 01.01.1986: Portugal, Spanien
• 01.01.1995: Österreich, Schweden, Finnland
• 01.05.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
• 01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien (Abschluss der fünften Erweiterungsrunde)

Derzeit umfasst die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten. Über weitere Beitritte wird verhandelt bzw. diskutiert. Seit dem 3. Oktober 2005 wird mit der Türkei und mit Kroatien über einen Beitritt verhandelt

• Mazedonien ist seit dem Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 ein offizieller Beitrittskandidat, ein Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wurde aber noch nicht gefasst
• Die übrigen Staaten des westlichen Balkangebietes (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien) haben den Status potenzieller Beitrittskandidaten inne. Montenegro und Albanien haben Beitrittsgesuche eingereicht, die der Europäischen Kommission zur Prüfung vorliegen
• Island hat im Juli 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt



Erweiterungsstrategie der Europäischen Kommission:


Die Europäische Kommission will 2010 in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Fortschritte erzielen. Bei Kroatien wird der Abschluss der Beitrittsverhandlungen anvisiert. Im Frühjahr 2010 soll außerdem eine Stellungnahme zum isländischen EU-Beitrittsgesuch vorgelegt werden. Bei den Ländern des westlichen Balkan wird darauf geachtet, dass Reformerfolge gesichert und unumkehrbar gemacht werden. Die entsprechenden Staaten sollen so an die EU-Norm herangeführt werden. Im Fokus stehen ganz besonders Kriterien wie gute Regierungsführung, umfassende Verwaltungs- und Justizreformen, sowie Korruptionsbekämpfung.

Langfristiges Ziel der Erweiterungsstrategie ist und bleibt, Europa bzw. die EU als global player zu etablieren und maximieren. Ein geeintes Europa kann sich einer aktiven Rolle in der globalen Politik annehmen – bzw. tut es schon. Durch die fünfte Erweiterungsrunde ist die EU zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht schon konkurrenzlos, denn der entstandene EU-Binnenmarkt stellt die größte Wirtschaftszone der Welt.

Quelle Grafik: http://www.klett.de/sixcms/media.php/76/osterweiterung.jpg

Quelle Grafik: http://www.manager-magazin.de/img/0,1020,279840,00.jpg

Mittwoch, 12. Mai 2010

„Europa eine Seele geben“


Helga Trüpel berichtet aus dem Alltag einer EU-Abgeordneten - Hintergrund, Probleme und Zukunft der Europäischen Union"

Von Maria Wokurka, Neele Knetemann und Elena Zelle

In Brüssel herrscht Krisenstimmung. Nicht nur das Finanz-Fiasko in Griechenland ist ein Problem: Auch die EU-Bürger verleihen ihrem geringen Interesse an Politik auf europäischer Ebene Ausdruck – mit „Wahlabstinenz“. Die Grünen-EU- Abgeordnete Helga Trüpel nimmt bei einem Besuch im Seminar im Frühjahr 2010 dazu Stellung.

„Die Mitgliedsstaaten schicken nicht gerade die stärksten Politiker nach Brüssel“, sagt Trüpel. Das sei ein Grund für die geringe Wahlbeteiligung. Beispielsweise wäre Steinmeier besser für ein Amt auf europäischer Ebene geeignet gewesen als Oettinger. Momentan hingen aber Personalien der EU eher von nationalen als von europäischen Gesichtspunkten ab. Trüpel bezeichnet das als „Versagen der politischen Elite“. Auch spiele die EU nur in überregionalen Medien eine Rolle, in der lokalen Presse werde das Thema vernachlässigt. „Man muss aber die Logik der EU verstehen“, sagt Trüpel. „Die EU ist sehr komplex organisiert, deshalb müsste viel darüber vermittelt werden.“ Die Politiker und die Medien hätten daher eine „Bringschuld“; die Bürger allerdings auch eine „Holschuld“ – ein gewisses Maß an Interesse sollten sie für Europa schon aufbringen, so Trüpel. „Die Bürgerinnen und Bürger werden sich niemals in den Binnenmarkt in der EU verlieben“, sagt Trüpel. Deshalb muss man „Europa eine Seele geben“, fordert die Abgeordnete in ihrer Bewerbungsrede um einen Listenplatz bei den Grünen. Dazu müsse „der große Schatz“ verschiedener Sprachen, Kulturen und Milieus durch Austausch zugänglich gemacht werden. „Es geht um Begegnungen untereinander und um gegenseitige Akzeptanz und Verständnis“, erklärt sie. Das würde beispielsweise durch Erasmus-Programme ermöglicht.

Helga Trüpel zog 2004 erstmals ins europäische Parlament ein und wurde 2009 wiedergewählt. Zuvor war sie in der Bremischen Bürgerschaft. Seit 1980 ist sie Mitglied in der Partei der Grünen. In den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war sie in Bremen Senatorin für Kultur und Ausländerintegration. Im europäischen Parlament arbeitet sie in verschiedenen Bereichen: Sie ist stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Medien, Bildung und Sport, Mitglied des Haushaltsausschusses und Sprecherin der 14 grünen Abgeordneten, die aus Deutschland kommen. Trüpel versucht mit ihrer Fraktion vor allem ökologische Interessen durchzusetzen, dabei stünden nationale oder regionale Aspekte im Hintergrund. Beispielsweise fordern die Grünen, den Standort Straßburg aus ökologischen Gründen aufzugeben. Dafür gibt es allerdings keine Mehrheit: Die Grünen haben nur 55 von 735 Sitzen im EU-Parlament inne. Trüpel sieht diese Situtaton als ständige Herausforderung. Gerade seit der letzten Wahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse zu Gunsten der Konservativen verschoben, daher müssen viele Kompromisse gemacht werden, so Trüpel. Mit einer Einschränkung: von diesen Kompromissen seien aber Abgeordnete, die Gegner der EU sind, ausgeschlossen. Über ein weiteres Thema sind die Parlamentarier sich einig: „Bei der Finanzkrise in Griechenland steht viel auf dem Spiel, sogar der Zukunft der Währungsunion“, sagt Trüpel. Sowohl Brüssel als auch Griechenland haben Fehler gemacht: Brüssel hätte früher einschreiten sollen und Griechenland „rechtzeitig auf die Finger klopfen müssen“. Griechenland habe „dramatische Fehler“ gemacht: Keine regelmäßigen Steuerzahlungen der Bürger, Korruption und die Ablehnung von EU-Kontrollen; zum Beispiel, als Eurostat nicht ins Land gelassen wurde. Das Land habe sich die Situation selbst zuzuschreiben, daher sei es richtig hart gegen Griechenland vorzugehen, so Trüpel. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in dieser Frage deshalb nicht nationalistisch sondern im Sinne Europas gehandelt, meint die Abgeordnete. Aber auch darüber gibt es aber innerhalb der Grünen heftige Debatten.

Portrait: Christoph Sodemann


Der Südosten On-Air

Er hat ein Buch über die Apartheitsgesetze in Südafrika geschrieben, war im Korrespondentenpool der ARD, ist mit seiner Firma Südost-Medienagentur in der Berichterstattung aus Südosteuropa aktiv und hat im Auftrag des Auswärtigen Amts Journalisten in Bulgarien ausgebildet – der 55-jährige Christoph Sodemann ist ohne Frage ein Kenner der internationalen Politik und speziell der Europäischen Union. Doch wie kann er sein Wissen als Chefredakteur beim lokalen TV-Sender Center.tv in Bremen einsetzen? Spielen EU-Themen eine Rolle in einem regionalen Sender? Und welche Probleme gibt es in Südosteuropa mit der EU? Das alles waren einige der spannenden Fragen, über die Christoph Sodemann mit den Studenten des 4. Semesters im internationalen Studiengang Fachjournalistik diskutierte.

„Europäische Themen finden bei uns statt, wenn sie sich auf Bremen ‚runterbrechen’ lassen“, sagt Sodemann. Als Beispiel gibt er den Tod von Polens Präsident Lech Kaczynski an – Center.tv hat sich mit den Reaktion und Empfindungen der rund 30.000 in Bremen lebenden Polen beschäftigt. Sodemann glaubt, dass für viele Menschen die EU weit weg ist und sie vermeintlich nicht in ihrem täglichen Leben direkt betrifft. Die geringe Berichterstattung sieht er aber nicht als EU-spezifisches Problem: „Ich sehe eher generell bei den TV-Stationen eine Abkehr von Tiefgründigem.“

Wie schwer es ist, Sendematerial aus dem Ausland zu verkaufen, hat Christoph Sodemann mit seiner Südost-Medienagentur in Serbien und Bulgarien selbst erlebt. Während der Balkan-Kriege waren Berichte aus der Region gefragt – mit Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen sank auf einmal die Nachfrage. „Viele freie Korrespondenten haben einen massiven Auftragseinbruch hinnehmen müssen“, erinnert er sich. Oft werden in Deutschland nur Beiträge gesendet, die ein bereits bestehendes Bild verstärken. „Die Filme der Journalisten, die ich in Bulgarien ausgebildet habe, waren ganz anders. Sie waren kraftvoller und haben Menschen gezeigt, die anpacken und ihr Leben meistern wollen. In Westeuropa werden die Menschen auf dem Balkan aber vor allem in ihrer Funktion als Opfer gezeigt.“

Für ein EU-Medienprojekt hat seine Agentur Bilder aus der Region geliefert – bestellt wurden im Auftrag der Europäischen Kommission ausschließlich positive Impressionen. „Straßenhunde in Sofia oder so was in der Art durften da nicht zu sehen sein“, so Sodemann. Einen Konflikt in seiner Aufgabe als neutraler Journalist sieht er nicht. „Es wird wirklich oft einseitig berichtet, deswegen war es für mich kein Problem, Bilder zu liefern, die etwas anders zeigen.“

Er selbst glaubt, dass die Menschen in der Region selbst gar nicht groß mitbekommen, was ein EU-Beitritt für sie ändern würde (Serbien ist noch kein offizieller Beitrittskandidat). In Bulgarien hingegen (seit 2007 Mitglied der EU) wurden EU-Subventionen gestrichen, weil das Land große Probleme mit der Korruption hat. „Das hat aber mit dem normalen bulgarischen Bürger nichts zu tun. Es herrscht deswegen schon eine gewisse EU-Skepsis in dem Land“, sagt Sodemann. Themen, die die Menschen zum Beispiel in Serbien täglich beschäftigen, fördern zudem die EU-Skepsis. Nach wie vor ist es schwierig und sehr bürokratisch, ein Visum für die Einreise in ein EU-Land zu bekommen. Christoph Sodemann weiß das aus eigenen Erfahrungen: „Meine Freunde und Bekannte in Serbien würden sich über eine Schlagzeile zum Thema Europa ganz besonders freuen:‚Visa-Bestimmungen gelockert’“.

Montag, 22. März 2010

Der Balkan und die Europäische Union


Neslihan Yildiz


Seit dem endgültigen Zerfall des ehemaligen Jugoslawien liefern sich die übriggebliebenen Teilstaaten ein abwechslungsreiches Kopf an Kopf Rennen um die Gunst der Europäischen Union.

Einen Sieger hat das Rennen bereits: Die Republik Slowenien. Im Mai 2004 wird das Land als eines von zehn Beitrittsländern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union und führt drei Jahre später den Euro ein. Anderen Balkanstaaten geht, wie es scheint, trotz vielversprechendem Start, langsam die Puste aus.

Kroatien: Seit 2004 ist die Republik Kroatien bereits Beitrittskandidat der Europäischen Union. Beitrittsverhandlungen werden seit 2005 geführt.

Bosnien und Herzegowina: Obwohl der EU-Beitritt von vielen Politikern befürwortet wird, hat die Republik Bosnien und Herzegowina noch keinen Beitrittsgesuch gestellt.

Serbien: Ende 2009 reicht die Republik Serbien nach jahrelangem hin und her ihre Bewerbung um eine EU-Mitgliedschaft offiziell ein. Solange der außereuropäische Streit um die Zugehörigkeit des Kosovo nicht beigelegt ist, wird es zu keinem baldigen Beitritt Serbiens in die EU kommen.

Montenegro: Die Republik Montenegro verkündet ihre Unabhängigkeit später als die meisten Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien. Dennoch schafft sie es, 2006 innerhalb desselben Jahres nicht nur von der Europäischen Union als unabhängiger Staat anerkannt zu werden, sondern auch die Verhandlungen eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) für die Aufnahme in die EU abzuschließen. Montenegro gilt zurzeit als „Potentieller Beitrittskandidat“. Montenegrinische Staatsbürger können seit Dezember des vergangenen Jahres visumfrei in die EU einreisen.

Mazedonien: Die Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat der Europäischen Union. Beitrittsverhandlungen liegen derzeit auf Eis. Griechenland stellt sich quer. Weil der Name „Mazedonien“ griechischen Ursprungs sei, beansprucht Griechenland den Namen Mazedonien für sich. Solange dieser Namenstreit nicht beigelegt ist, ist die Aufnahme Mazedoniens in die EU unwahrscheinlich.

Kosovo: 2008 erklärt das Kosovo seine Unabhängigkeit und löst sich vom Mutterland Serbien. Bisher erkennen nur 65 der 192 UN-Mitgliedstaaten Kosovos Unabhängigkeit an. Auch Griechenland, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern verweigern ihre Anerkennung. Für einen Beitritt ist die Zustimmung aller EU–Mitgliedstaaten notwendig. Das Kosovo ist zurzeit ein Rektorat der UNO und der EU. Die Republik Kosovo wird dennoch zu den „potentiellen Kandidatenländern“ der Europäischen Union gezählt.

Die Republik Kosovo liegt im Rennen um die Gunst der Europäischen Union ganz klar ganz hinten. Spannungen außerhalb der Europäischen Union erschweren den Beitritt zusätzlich. Die Republik Serbien weigert sich die Unabhängigkeit des Kosovo anzuerkennen und besteht auf einen EU-Beitritt gemeinsam mit dem Kosovo als eine zu Serbien gehörige Provinz. Andererseits gibt es Stimmen innerhalb des Landes, die auf einen alleinigen EU-Beitritt hoffen, um im Nachhinein den Beitritt des Kosovo zu verhindern. Die Europäische Union verlangt von beiden Staaten diesen Streit zu schlichten. Laut weiteren Forderungen der EU muss die Republik Kosovo, ähnlich wie die Türkei, ihre demokratischen Strukturen erweitern. Besonders die Parteienlandschaft bedarf mehr Stabilität. Korruption, Schattenwirtschaft, ethnische Spannungen und wirtschaftliche Probleme müssen behoben werden.

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU

Wenn ein Staat die Mitgliedschaft der Europäischen Union anstrebt, muss dieser zunächst ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der EU abschließen. Um mehr Stabilität in dem jeweiligen Land zu schaffen, wird durch das SAA die Wirtschaft des jeweiligen Landes an die Europäische Union gebunden. Zur Schaffung politischer Stabilität werden in einem SAA unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Bewerbungsländer gestellt. Die Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien garantieren in ihren Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unter anderem die vollständige Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, die seit 1991 in den Jugoslawienkriegen begangen wurden.


Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien

Das International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (ICTY) wird 1993 durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrats geschaffen und hat seinen Sitz in Den Haag. Das Tribunal ist zuständig für die Verfolgung und Verurteilung von Verbrechen, die seit 1991 in den Jugoslawienkriegen begangen wurden. Die Befugnisse der Strafverfolgung des ICTY werden unterteilt wie folgt in vier Kategorien: schwere Verletzungen der Genfer Konventionen, Verstöße gegen die Gesetzte des Krieges (ius ad bellum) Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das ICTY umfasst ausschließlich natürliche Personen (keine Organisationen/Regierungen).

1994 nimmt das Tribunal seine Tätigkeit voll auf. 161 richterlich bestätigte Anklageschriften gegen Verdächtigte werden seither veröffentlicht. In den rechtlichen Urteilen kommt es bislang zu 51 Schuld- und 5 Freisprüchen. In 36 der Fälle wird die Anklage zurückgezogen. Drei der Angeklagten sind noch auf der Flucht.


Der Fall Slobodan Milosevic

1990 wird Milosevic Präsident Serbiens. 1997 ist er Präsident der Bundesrepublik Jugoslawien. Milosevic ist ein jugoslawisch-serbischer Politiker, Vorsitzender im Bund der Kommunisten Jugoslawiens und der 1990 gegründeten Nachfolgepartei Sozialistische Partei Serbien.

2002 wird zum ersten Mal in der Rechtsgeschichte an einem internationalen Strafgerichtshof Anklage gegen ein noch amtierendes Staatsoberhaupt erhoben.

Das Internationale Gerichtstribunal in Den Haag wirft Slobodan Milosevic insgesamt 66 Klagepunkte in drei Anklageschriften vor. Er muss sich vor Gericht für Massenvertreibungen, Deportationen, Angriffe und Morde an Zivilisten im Kosovo, in Bosnien und Kroatien während der Jugoslawienkriege seit 1991 verantworten. In der Anklageschrift des Internationalen Gerichtshof heißt es unter anderem:

„Slobodan Milosevic is indicted for (…) murder of hundreds of Kosovo Albanian civilians – men, woman and children. (…) The sexual assault against Kosovo Albanians, in particular women. (…) The deportation or forcible transfer of at least 170000 Croat and other non-Serb civilians (…).”

Milosevic erkennt den Internationalen Gerichtshof von Anfang an nicht als legitim an und darf sich selbst verteidigen. Die Gerichtsverhandlungen werden häufig unterbrochen. Entweder weil Milosevic erst gar nicht zu den Prozessterminen erscheint, oder, weil er das Gericht zeitweilig als geeigneten Ort für politische (Verteidigungs-) Reden betrachtet. Das Gerichtsverfahren verläuft schleppend und aufwendig. Über 400 Zeugen werden vernommen. 200 Videos und noch mehr Akten und Dokumente werden als Beweismaterial gesichert.

2006 ist die Beweisaufnahme weitestgehend abgeschlossen. Im selben Jahr soll ein Urteil gesprochen werden. Am 11. März 2006 wird Slobodan Milosevic jedoch tot in seiner Gefängniszelle am Internationalen Gerichtshof in Den Haag aufgefunden. Das Verfahren wird nach viereinhalb jähriger Prozessdauer ohne Urteil und Abschlussbericht eingestellt.