Samstag, 30. Juli 2011
Strahlende Zukunft für Europa?
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima wird nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wieder heftig über die Atomkraft diskutiert. So streitet die Europäischen Union aktuell, ob alle Atomkraftwerke neuen Tests unterzogen werden sollen und vor allem nach welchen Standards diese auf eventuelle Gefahren getestet werden müssen. Deshalb haben wir mit unserem Gast Hermann Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) über die „Europäische und deutsche Atompolitik“ gesprochen.
Hermann Kuhn
Kuhn ist Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (BB) und stellvertretendes Mitglied im europäischen „Ausschuss der Regionen“ (AdR). Zudem ist er innerhalb des AdR Präsident der „Intergroup Nordsee und Ärmelkanal“ und ehrenamtlicher Landesvorsitzender der „Europa Union e.V.“ in Bremen. Die Biografie Hermann Kuhns liest sich wie viele andere von denen, die heute bei der Partei „Die Grünen“ die führenden Köpfe sind. Nach seinen „turbulenten Studienzeiten“ - Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS) – in Kiel, schloss er 1971 das Studium für Lehramt ab. Von 1974 bis 1977 arbeitete er als Lehrer in Brinkum, war dann jedoch mit „Berufsverbot“ aufgrund des Radikalenerlasses belegt. Grund hierfür war seine Mitgliedschaft und Kandidatur für den „Kommunistischen Bund Westdeutschlands“ (KBW). „Die 80er Jahre waren meine Gewerkschaftszeit“, sagt Kuhn selbst. Ab 1981 arbeitete er als Schriftsetzer bei der Bremer Tageszeitungen AG und war, bis zu seinem Vorruhestand 2005, dort Vertrauensmann und Betriebsrat. 1991 zog Kuhn als parteiloser in die BB ein und wurde im selben Jahr Mitglied der Partei „Die Grünen“. Für die Partei saß er von 1991 bis 2003 und ab 2007 wieder im Bremer Landesparlament.
Atom-Politik
Für die Überwachung und Koordination atomarer Energie ist in Deutschland das Bundesumweltministerium (mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen), das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission, die Reaktorsicherheitskommission und der Kerntechnischen Ausschuss zuständig. Gesetzlich verankert ist die Nutzung von Kernenergie im deutschen Atomgesetz, welches 1960 in Kraft trat.
Auf europäischer Ebene sind die Europäische Atomgemeinschaft, der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie, sowie der Europäische Kommissar für Energie, Günther Öttinger, zuständig. Rahmenbedingungen zur Nutzung der friedlichen Kernenergie, sowie die Forschung und Aufteilung von EU Mitteln sind im Euratom-Vertrag verankert.
Nach einer Einführung in die Thematik diskutierten wir mit Hermann Kuhn über das deutsche und europäische Verhalten nach dem Unglück in Fukushima, die Arbeit der Energielobbyisten und Volksabstimmungen zur deutschen Atompolitik. „Der deutsche Atomausstieg wurde mit dem Atomkonsens bereits eingeläutet“, so Kuhn. Gesetzlich festgehalten wurde das durch die Novellierung des Deutschen Atomgesetztes 2002. Zuvor stand die Subventionierung der Atomenergie im Gesetz. Nach der Katastrophe in Fukushima und der Verlängerung der befristeten Regellaufzeit, durch die schwarz-gelbe Koalition 2010, sei es eine erforderliche Konsequenz diesen großen Fehler nun zu bearbeiten. „Das Moratorium kann dabei nur ein Anfang sein und fest definierte Stresstests eine Sicherheitsmaßnahme aber keine Lösung“.
Die neuste politische Entwicklung zum Thema Atomenergie zeigt auch, dass die größeren Parteien, die zuvor immer für Atomenergie stimmten, „inzwischen die Gefahr, die von Atomkraftwerken ausgeht, ernst nehmen“. Ebenfalls zeige die unzureichende Versicherung von Atomkraftwerken in Deutschland, wie hoch die Gefahren seien und dass sie gar nicht richtig eingeschätzt werden könnten.
Trotz der Katastrophe in Fukushima setzt die Mehrheit der europäischen Länder weiterhin auf Atomenergie und will sie sogar weiter ausbauen. Deutschland tritt somit auf europäischer Ebene einer Minderheit bei, die den Atomausstieg plant oder gar ganz auf Atomenergie verzichtet, wie zum Beispiel Österreich. Nach Fukushima sollen die europäischen Atomkraftwerke freiwilligen Stresstests unterzogen werden. „Es müssen einheitliche Stresstests vollzogen werden. Die Mitgliedsländer müssen sich nicht freiwillig dazu bereit erklären dürfen, das reicht nicht.“ Ein weiteres Problem beim Atomausstieg sind wirtschaftliche Faktoren. Zum einen wollen europäische Mitgliedsstaaten wie Tschechien unabhängig Strom beziehen können und andererseits üben auch die großen Energieproduzenten teilweise erheblichen Druck auf die Regierungen aus. „Es müsse ein europäisches Abkommen geben, welches die Energieversorgung unter den Mitgliedsstaaten regelt.“
Auch die Idee der Volksabstimmungen beim Thema 'Nutzung von Atomkraftwerken“ wurde diskutiert. Hermann Kuhn begrüßte diese Idee. Auch in anderen Ländern hatten Volksabstimmungen gezeigt, dass viele Menschen keine Atomenergie haben wollten.
Kriminalität, E-Learning und die EU-Politik
Das Projekt CHANCE
Das Projekt CHANCE startete am 1.11.2000 und befindet sich seit 2011 in der vierten Phase. Es handelt sich um einen Projektverbund der sich für die Integration und Betreuung von Sträflingen einsetzt. Dies findet sowohl innerhalb, als auch außerhalb der JVA statt. Das Ziel dieses Projekts ist die berufliche sowie soziale Wiedereingliederung in die Gesellschaft von ehemaligen Insassen. Aufgrund von Arbeitsmarktferne muss für die Gefangenen eine Beschäftigungsfähigkeit hergestellt werden. Es bedarf einer systematischen Strukturierung des Übergangs von der Haft in die Freiheit, sowie eine intensive Betreuung nach der Entlassung. Nach Antritt der Haftstrafe wird eine Behandlungsuntersuchung gemacht, dazu gehört eine berufliche Anamnese und ein Schultest. Dies wird ausgewertet und es entsteht eine individuelle Integrationsplanung. Ziel des ganzen ist die Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen. Die Förderung beinhaltet eine berufliche und soziale Eingliederung. Bei den Entlassungsvorbereitungen findet eine ausführliche Beratung statt und weitere Schritte werden hier individuell besprochen. Nach der Entlassung erfolgt ebenso eine Nachbereitung im Netzwerk. Zwei der Teilprojekte von CHANCE sind das DPA (Diagnose, Profiling, Assessment) und das Computerrefurbishment. In diesen Projekten erlernen die Gefangenen in kleinen Gruppen Tätigkeiten innerhalb weniger Monate. Die zu verrichtenden Arbeiten sind individuell auf die Insassen zugeschnitten und geben ihnen die Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung.
E-Learning:
Während außerhalb der JVA-Mauern fast schon jedes Kind mit einem PC umgehen kann und das Internet bedienen kann, dient der Computer (wenn vorhanden) für viele Inhaftierte nur als Spielkonsole und nicht als Arbeitsinstrument. Mit diesem Teilprojekt soll den Gefangenen aber ein Grundwissen im EDV-Bereich und der PC als Arbeitsinstrument näher gebracht werden. Aus diesem Grund werden die Module IT-Grundlagen, Betriebssystem Windows XP, Textverarbeitung MS Word und die Tabellenkalkulation MS-Excel unterrichtet. Im Rahmen des Textverarbeitungs-Moduls werden außerdem eine professionelle Bewerbungsmappe erstellt und Bewerbungstrainings durchgeführt, um für die spätere Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt eine Basis zu schaffen.
Durch Lehrer, aber auch durch das sog. „E-Learning“ (180 verschiedene Lernprogramme) wird der Stoff vermittelt. Zunächst wird durch die Lehrer festgestellt, welche Lernbedürfnisse oder Defizite ein/e Gefangene/r hat, um das Lernprogramm dann darauf anzupassen. Dies hat zum Vorteil, dass jeder Inhaftierte in seinem eigenen Tempo arbeiten kann. Daraus ergibt sich auch die Feststellung, dass schnellere Lernerfolge erreicht werden können und nicht jemand im Unterrichtsstoff „nicht mit kommt“. Somit lernen die Gefangenen auch sich selbst einzuschätzen. Fragen wie „Wie lange brauche ich für eine Aufgabe?“ oder „Welche Aufgaben kann ich am Besten?“ können durch das selbständige Arbeiten eingeschätzt und beantwortet werden.
Innerhalb des Projekts (und auch sonst nicht innerhalb der JVA) wird den Gefangenen kein Internetzugang gewährt. Dies ist eine Sicherheitsmaßnahme, um z.B. einem Gefangenen es nicht zu ermöglichen, aus dem Gefängnis heraus weiterhin illegale Geschäfte zu betreiben oder anderen Menschen zu drohen o.ä. Natürlich gibt es immer ein gewisses Sicherheitsrisiko, da immer mal wieder versucht wird, einen Internetzugang und damit Kontakt nach Draußen zu erreichen.
Nicht nur die Vermittlung von Unterrichtsstoff, sondern auch das eigenständige Arbeiten und Lernen an Computern findet bei den Inhaftierten im Rahmen dieses Projekts statt.
Beschäftigungsprojekte nach der Haft:
Auch nach der Haft gibt es Maßnahmen im Rahmen des Übergangmanagements. Dazu zählen das sozial-integrative Modul des Förderwerkes und die Bildhauer Außenwerkstatt des Vereins Mauern Öffnen e.V., welche den ehemaligen Strafgefangenen die Möglichkeit auf eine Injobstelle (1€-Job) bietet. Weiterhin gibt es die Berufshilfe Bremen, die ehemalige kurz vor der Entlassung stehende Inhaftierte betreut, indem ihre Beschäftigungsfähigkeit aufrechterhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden.
Einen weiteren Bereich des Übergangsmanagements stellt das KompetenzCentrum dar. Dies ist eine Anlaufstelle, in welcher sich soziale, juristische und arbeitsrelevante Angelegenheiten unter einem Dach befinden, sodass sich die Klienten an ausschließlich eine Stelle wenden müssen, wo sie dann an den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet werden. Um eine arbeitsmarktrelevante und individuelle Qualifizierung der Teilnehmer zu realisieren, wird ihnen ein breites Spektrum an Injobstellen angeboten sowie verschiedene Kurse im Freizeitbereich und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel EDV-Grundlagen und Bewerbungshilfen. Nach der Einschätzung der Teilnehmer, erzielt ein Großteil von ihnen durch diese Maßnahme Erfolge, indem sie ihre Stärken und Schwächen besser einschätzen können und sich ihre beruflichen Aussichten verbessern.
Während seiner zehnjährigen Laufzeit konnte das Projekt Chance eine deutliche Verbesserung der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von (ehemaligen) Strafgefangenen erreichen. Zu ihren wichtigsten Erfolgen zählen sie, dass die Wiedereingliederung durch die Projektarbeit an Bedeutung gewonnen hat und, dass sich innerhalb des Projekts ein immer größeres und enger werdendes Netzwerk aus unterschiedlichen Hilfesystemen geschaffen wurde. Weiterhin sehen sie einen Erfolg durch den Aufbau des KompetenzCentrums, denn so konnte ein zentraler Beitrag zur Weiterentwicklung der Wiedereingliederungsstrategie geleistet und die Resozialisierungsarbeit erweitert werden.
Die Lage des Euro
Wie es zur Euro-Einführung kam…
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm alles seinen Lauf. Die meisten Währungen der Industrieländer wurden nach dem Bretton-Woods-System eng mit dem Dollar verbunden. Die Vorherrschaft des Dollar und die erzwungene Abwertung mehrerer europäischer Währungen veranlassten die europäischen Politiker unter anderem dazu, das Ungleichgewicht zwischen dem Dollar und den europäischen Währungen durch eine größere wirtschaftliche Integration auszugleichen. 1979 wurde daher das Europäische Währungssystem (EWS) eingeführt, das innerhalb von zehn Jahren für eine große Ausgewogenheit zwischen den Währungen sorgte. 1992 wurde dann mit dem Vertrag von Maastricht die Währungsunion eingeleitet. Inhalt dieses Vertrages war ein Drei-Stufen-Plan zur Einführung des Euro, dessen Ziel es war, eine vollständige Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen.
Die erste Notierung des Euro fand am 4. Januar 1999 in Frankfurt statt. Damals war ein Euro 1,11789 Dollar wert. Am 1. Januar 2002 wurde der Euro als Bargeld in den Ländern Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien eingeführt. 2007 kam Slowenien, 2008 kamen Malta und Zypern und 2011 Estland und die Slowakei dazu.
Damit ein Land den Euro überhaupt einführen darf, müssen bestimmte Kriterien zur Bewertung der wirtschaftlichen Stabilität erfüllt sein. Die so genannten Konvergenzkriterien besagen, dass die jährliche Neuverschuldung nicht mehr als drei Prozent des BIP und die Gesamtverschuldung eines Staates nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen darf.
Vor- und Nachteile des Euro
Ein klarer Vorteil der Euro-Einführung ist, dass innerhalb der EU kein Geld mehr umgetauscht, beziehungsweise zurückgetauscht werden muss. Einzige Ausnahmen sind: Rumänien, Bulgarien, Lettland, Schweden, Dänemark, Litauen, Tschechien, Ungarn, Polen und Großbritannien. Zudem gibt es Staaten, wie zum Beispiel Monaco und San Marino, die, obwohl sie nicht in der EU sind, trotzdem den Euro eingeführt haben. Das lässt sich auf ihre engen Währungsbeziehungen mit Frankreich und Italien zurückführen.
Weitere Vorteile sind, dass EU-interne Wechselkursschwankungen wegfallen und es eine Preistransparenz gibt. Soweit das Reiseland innerhalb der Eurozone liegt, können die dortigen Preise ohne weiteres mit denen im Herkunftsland verglichen werden.
Außerdem hat der Euro nicht nur einen Geld-, sondern auch einen symbolischen Wert. Oft tritt die Arbeit der EU nicht sichtbar in Erscheinung, sondern bleibt hinter Rechtstexten und langen Berichten verborgen. Der Euro ist jedoch greifbar, so dass die Einwohner der EU sich mit ihm identifizieren können. Der Euro fördert außerdem die europäische Integration, da er die Zusammenarbeit der europäischen Staaten sowohl wirtschaftlich, als auch politisch manifestiert. Des Weiteren stellt er eine glaubwürdige Alternative zum Dollar dar.
Aber die Euro-Einführung hat auch Nachteile mit sich gebracht. So muss weiterhin in einigen Ländern Geld umgetauscht werden, da diese, wie bereits erwähnt, an ihren nationalen Währungen festhalten. Großbritannien, Dänemark und Schweden haben sich bewusst dazu entschlossen und können aufgrund einer Ausnahmeregelung auch nicht dazu gezwungen werden, den Euro einzuführen.
Zudem hat die Euro-Einführung wirtschaftliche Einschränkungen mit sich gebracht, da die 27 EU-Mitgliedstaaten sich an den Stabilitäts- und Wachstumspakt halten müssen. Deutschland hat sich, an diesen Pakt angelehnt, sogar eine Schuldenbremse auferlegt. Diese ist im Grundgesetz verankert und besagt, dass die Haushalte des Bundes ab 2015 und die der Länder ab 2019 grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen müssen. Frankreich eifert diesem Prinzip nach und will Pläne für eine gesetzlich verankerte Regelung der Staatsschulden vorantreiben.
Die Europäische Zentralbank (EZB) kann, obwohl die Inflationsraten in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Eurozone stark variieren, nicht auf nationale Gegebenheiten Rücksicht nehmen. Sie muss versuchen, die beste Geldpolitik für die gesamte Eurozone zu betreiben. Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass die EZB-Politik für einige Staaten unpassend ist.
Außerdem brachte die Euro-Einführung kulturelle Einbußen mit sich. Mit der Einführung der einheitlichen Währung verschwanden die nationalen Währungen, so dass ein Stück der jeweiligen Kultur verloren ging.
Die aktuelle Lage des Euro
Griechenland als größter Europäischer Schuldensünder, sowie Irland und Portugal sind aktuell hoch verschuldet und daher auf Hilfe anderer Euro-Länder angewiesen. Als Reaktion auf die drohenden Pleiten einiger Staaten hat die EU einen Rettungsschirm (EFSF) eingerichtet. Hierbei unterstützen starke Euro-Länder, wie Deutschland oder Österreich, schwache Länder mit insgesamt 750 Milliarden Euro. Derzeit greift der EFSF für Irland und Portugal.
Griechenland bekam sowohl Gelder aus einem Notfallfonds der EU-Länder, als auch Gelder aus dem Internationalen Währungsfonds. Erst genannter Fond umfasst rund 80 Milliarden Euro. Weitere zwölf Milliarden sollen folgen, um die drohende Pleite des griechischen Staates abzuwenden.
Aktuell hat die Meldung, Griechenland verlasse die Eurozone, die Währung in eine Schieflage gebracht. Obwohl diese Nachricht am selben Tag offiziell dementiert wurde, verlor der Euro mehrere Cent gegenüber dem Dollar. Als Grund für den Austritt wurden die immensen Schulden Griechenlands genannt.
Lösungsmöglichkeiten der Euro-Krise und politische Meinungen
Die hohe Verschuldung Griechenlands hat die Diskussion um den Euro noch einmal verstärkt. Experten und Politiker haben daraufhin verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Entschärfung der Euro-Krise entwickelt.
Die einen verlangten den Ausschluss Griechenlands aus der Währungsunion – allerdings ist dies in den Verträgen nicht vorgesehen. Deshalb forderte Angela Merkel im März 2010 die Verträge dahingehend zu ändern, dass es möglich wäre, sich von einem Mitglied der Währungsunion auch gegen dessen Willen zu trennen.
Die Franzosen wünschen sich dagegen eine größere Gemeinsamkeit der Wirtschaftspolitik, die durch eine gemeinsame europäische Wirtschaftsregierung sichergestellt werden könnte.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erhofft sich einen Europäischen Währungsfond, der nach seinen Ideen dafür sorgen soll, dass finanzschwache Staaten zu günstigeren Konditionen an Geld kommen. Im Juli 2013 könnte schon der neue, dauerhafte Euro-Hilfsfond (ESM) starten. Dieser würde den EFSF ablösen. Der EU-Gipfel im Juni soll den Vertrag beschließen. Vorgesehen ist, dass er 700 Milliarden Euro umfasst. Der deutsche Beitrag würde 22 Milliarden Euro in bar und 168 Milliarden Euro an Bürgschaften betragen.
Euro-Krise hin oder her - Fakt ist: Die Währung ist für eine Volkswirtschaft der Blutkreislauf – ohne Geld kann sich eine Gesellschaft wirtschaftlich nicht entwickeln. Aber kann eine Währungsunion tatsächlich Bestand haben, wenn ihr kein Wirtschaftsgebiet mit einheitlichen Regelungen, zum Beispiel im arbeitsrechtlichen oder sozialen Bereich, zugrunde liegt.