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Mittwoch, 20. Juni 2012

Ausschuss der Regionen – die Nordseeregion

Von Marina Folkerts, Tordis Stefan, Lisa Mitschak
 

Europa ganz nah. Als eine von insgesamt fünf Regionen in Deutschland zeigt die Nordseeregion, wie europäische Zusammenarbeit direkt vor der Haustür funktionieren kann.
An der Nordseeregion sind die Länder Norwegen, Schweden, Großbritannien, Dänemark, die Niederlande, Belgien und Deutschland beteiligt.
Die verschiedenen Regionen gehören dem Ausschuss der Regionen (AdR) an: eine beratende Einrichtung, die sich dafür einsetzt, dass lokale und regionale Gebietskörperschaften auch auf EU-Ebene beachtet werden. Der AdR arbeitet seit 1994 und hat zurzeit 344 Mitglieder.
In der Arbeit des AdR eingeschlossen, sind die INTERREG-Programme. Diese Programme sollen die Zusammenarbeit zwischen den Städten, Regionen und Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fördern. Seit Beginn der Arbeit des AdR gab es vier Förderperioden, von 2007 bis 2013 läuft die Förderperiode IV.
Außerdem gibt es insgesamt drei verschiedene Ausrichtungen von INTERREG. Ausrichtung A beschäftigt sich mit der grenzübergreifenden, Ausrichtung B mit der transnationalen und Ausrichtung C mit der interregionalen Zusammenarbeit.
Der Nordseeraum gehört zum INTERREG B- Programm. Dem INTERREG B- Programm stehen EU-Fördermittel in Höhe von 1,1 Milliarden Euro zu. Davon kann der sich über 664.000 km2 erstreckende Nordseeraum in der Förderperiode bis 2013 über 139 Millionen Euro verfügen. In Deutschland gehören Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zu den förderfähigen Gebieten.
Das Programm der Nordseeregion orientiert sich an den spezifischen Charakteristika der Region. Dazu zählen das Meer und die Küste mit ihrer artenreichen Natur, die wirtschaftlichen Besonderheiten mit der früheren Konzentration auf Fischerei und Ackerbau sowie der hohe Stellenwert der Region im Transportsektor europaweit.
Daraus entwickelten sich fünf Themengebiete, an denen schwerpunktmäßig gearbeitet wird:
Küstengewässermanagement, Transport und Erreichbarkeit, Energie, Demographischer Wandel und Förderung von Innovation sowie Wissens- und Technologietransfer.
Die Projekte müssen von verschiedenen Partnern vorgeschlagen werden. Dafür müssen sie zum einen 50% der anfallenden Kosten übernehmen, sowie sich speziell auf ein bestimmtes Thema fokussieren.
Diese Themen sind in vier Prioritäten geteilt, die jeweils einen unterschiedlichen Fokus haben. Priorität 1 beschäftigt sich mit der Förderung von Innovation, wie z.B. dem erstellen eines sektorübergreifenden Netzwerkes zum besseren Austausch (vgl. Projekt E-CLIC). Priorität 2 setzt sich ein nachhaltiges Management für den Umweltschutz zum Ziel, was zum Beispiel in Form von der Verringerung eingeschleppter Fremdorganismen durch Schiffe geschieht (vgl. Projekt Ballast Water Opportunity). Priorität 3 bezieht sich auf den Transportsektor der Nordseeregion, sei es eine bessere Erreichbarkeit bestimmter Regionen oder der Nordseeregion als Drehkreuz für Güteraustausch (vgl. Projekt Food Port). Die vierte und letzte Priorität beinhaltet die Förderung nachhaltiger und wettbewerbsfähiger Städte und Regionen. Dazu zählt beispielsweise die Infrastruktur einer Region oder der demographische Wandel sowie die Anpassung der Regionen an aktuelle Entwicklungen (vgl. Projekt DC NOISE).
Die förderfähigen Projekte werden im Wettbewerb von nationalen Ausschüssen und letztlich von einem internationalen Komitee in mehreren Schritten ausgewählt.
Problematisch an der Arbeit der Nordseeregion ist lediglich die Tatsache, dass es durch den hohen administrativen und finanziellen Aufwand vor allem für kleinere Unternehmen schwierig ist, sich an Projekten zu beteiligen. Dennoch gibt es zahlreiche Projekte und –vorschläge, die gemeinsam an der Nordseeregion als Lebensraum arbeiten wollen.

Samstag, 30. Juli 2011

Strahlende Zukunft für Europa?

Von S. Heidelberger und S. Pietschmann

Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima wird nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa wieder heftig über die Atomkraft diskutiert. So streitet die Europäischen Union aktuell, ob alle Atomkraftwerke neuen Tests unterzogen werden sollen und vor allem nach welchen Standards diese auf eventuelle Gefahren getestet werden müssen. Deshalb haben wir mit unserem Gast Hermann Kuhn (Bündnis 90/Die Grünen) über die „Europäische und deutsche Atompolitik“ gesprochen.

Hermann Kuhn

Kuhn ist Mitglied der Bremischen Bürgerschaft (BB) und stellvertretendes Mitglied im europäischen „Ausschuss der Regionen“ (AdR). Zudem ist er innerhalb des AdR Präsident der „Intergroup Nordsee und Ärmelkanal“ und ehrenamtlicher Landesvorsitzender der „Europa Union e.V.“ in Bremen. Die Biografie Hermann Kuhns liest sich wie viele andere von denen, die heute bei der Partei „Die Grünen“ die führenden Köpfe sind. Nach seinen „turbulenten Studienzeiten“ - Mitglied des Sozialistischen Deutschen Studentenbunds (SDS) – in Kiel, schloss er 1971 das Studium für Lehramt ab. Von 1974 bis 1977 arbeitete er als Lehrer in Brinkum, war dann jedoch mit „Berufsverbot“ aufgrund des Radikalenerlasses belegt. Grund hierfür war seine Mitgliedschaft und Kandidatur für den „Kommunistischen Bund Westdeutschlands“ (KBW). „Die 80er Jahre waren meine Gewerkschaftszeit“, sagt Kuhn selbst. Ab 1981 arbeitete er als Schriftsetzer bei der Bremer Tageszeitungen AG und war, bis zu seinem Vorruhestand 2005, dort Vertrauensmann und Betriebsrat. 1991 zog Kuhn als parteiloser in die BB ein und wurde im selben Jahr Mitglied der Partei „Die Grünen“. Für die Partei saß er von 1991 bis 2003 und ab 2007 wieder im Bremer Landesparlament.

Atom-Politik

Für die Überwachung und Koordination atomarer Energie ist in Deutschland das Bundesumweltministerium (mit Bundesumweltminister Norbert Röttgen), das Bundesamt für Strahlenschutz, die Strahlenschutzkommission, die Reaktorsicherheitskommission und der Kerntechnischen Ausschuss zuständig. Gesetzlich verankert ist die Nutzung von Kernenergie im deutschen Atomgesetz, welches 1960 in Kraft trat.
Auf europäischer Ebene sind die Europäische Atomgemeinschaft, der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie, sowie der Europäische Kommissar für Energie, Günther Öttinger, zuständig. Rahmenbedingungen zur Nutzung der friedlichen Kernenergie, sowie die Forschung und Aufteilung von EU Mitteln sind im Euratom-Vertrag verankert.
Nach einer Einführung in die Thematik diskutierten wir mit Hermann Kuhn über das deutsche und europäische Verhalten nach dem Unglück in Fukushima, die Arbeit der Energielobbyisten und Volksabstimmungen zur deutschen Atompolitik. „Der deutsche Atomausstieg wurde mit dem Atomkonsens bereits eingeläutet“, so Kuhn. Gesetzlich festgehalten wurde das durch die Novellierung des Deutschen Atomgesetztes 2002. Zuvor stand die Subventionierung der Atomenergie im Gesetz. Nach der Katastrophe in Fukushima und der Verlängerung der befristeten Regellaufzeit, durch die schwarz-gelbe Koalition 2010, sei es eine erforderliche Konsequenz diesen großen Fehler nun zu bearbeiten. „Das Moratorium kann dabei nur ein Anfang sein und fest definierte Stresstests eine Sicherheitsmaßnahme aber keine Lösung“.
Die neuste politische Entwicklung zum Thema Atomenergie zeigt auch, dass die größeren Parteien, die zuvor immer für Atomenergie stimmten, „inzwischen die Gefahr, die von Atomkraftwerken ausgeht, ernst nehmen“. Ebenfalls zeige die unzureichende Versicherung von Atomkraftwerken in Deutschland, wie hoch die Gefahren seien und dass sie gar nicht richtig eingeschätzt werden könnten.
Trotz der Katastrophe in Fukushima setzt die Mehrheit der europäischen Länder weiterhin auf Atomenergie und will sie sogar weiter ausbauen. Deutschland tritt somit auf europäischer Ebene einer Minderheit bei, die den Atomausstieg plant oder gar ganz auf Atomenergie verzichtet, wie zum Beispiel Österreich. Nach Fukushima sollen die europäischen Atomkraftwerke freiwilligen Stresstests unterzogen werden. „Es müssen einheitliche Stresstests vollzogen werden. Die Mitgliedsländer müssen sich nicht freiwillig dazu bereit erklären dürfen, das reicht nicht.“ Ein weiteres Problem beim Atomausstieg sind wirtschaftliche Faktoren. Zum einen wollen europäische Mitgliedsstaaten wie Tschechien unabhängig Strom beziehen können und andererseits üben auch die großen Energieproduzenten teilweise erheblichen Druck auf die Regierungen aus. „Es müsse ein europäisches Abkommen geben, welches die Energieversorgung unter den Mitgliedsstaaten regelt.“
Auch die Idee der Volksabstimmungen beim Thema 'Nutzung von Atomkraftwerken“ wurde diskutiert. Hermann Kuhn begrüßte diese Idee. Auch in anderen Ländern hatten Volksabstimmungen gezeigt, dass viele Menschen keine Atomenergie haben wollten.

Samstag, 20. Juni 2009

Regionallobbyismus bei der EU

In Brüssel gibt es derzeit circa 300 Vertretungen von Regionen innerhalb der EU. Eine davon gehört Bremen. So residiert die Hansestadt mit der „Vertretung der Freien Hansestadt Bremen bei der Europäischen Union“ seit 1986 offiziell in Brüssel.

Die etwa 13 Mitarbeiter der Vertretung erfüllen die wohl wichtigste Aufgabe des Regionallobbyismus: Sie agieren als eine Art Früherkennungssystem. Die Mitarbeiter vor Ort versuchen frühzeitig herauszufinden, was die Europäische Union plant (zum Beispiel Gesetzesinitiativen etc.) und inwiefern dies für das Land Bremen interessant ist. Wenn eine Gesetzesinitiative geplant ist, die Auswirkungen auf das Land Bremen hat, so schreiben die Mitarbeiter in Brüssel eine Einschätzung an die Bremische Verwaltung. Diese entscheidet dann, ob die Vertretung vor Ort ein Mandat bekommt, sich offiziell für die Bremischen Belange bei den zuständigen Stellen in Brüssel einzusetzen.

Ein Beispiel für die Arbeit der Vertretung war das geplante „Port Package“, ein Richtlinienentwurf, der zu mehr Wettbewerb zwischen den Europäischen Seehäfen führen sollte. Wichtigster Bestandteil dieses Paketes war die Tatsache, dass die Pachtverträge für die Infrastruktur in den Häfen (zum Beispiel Schlepper, Kräne usw.) nach 46 Jahren auslaufen sollten und neue Ausschreibungen stattfinden sollten. Viele Hafenstandorte – nicht nur in Deutschland – sahen darin eine Gefahr für die gewachsenen Strukturen in den Häfen.

Christian Bruns, Leiter der Bremer Vertretung, im Interview.

In diesem Fall hat nicht nur Bremen Interesse daran gehabt, dass diesem Entwurf nicht zugestimmt wird, sondern auch andere deutschen Hafenstandorte. Deswegen haben sich die Vertretungen der Bundesländer in Brüssel abgesprochen und abgestimmt. Was dann folgte, war klassische Lobbyarbeit: Essen gehen und die zuständigen Abgeordneten auf die möglichen Probleme für die Hafenstädte und die angesiedelten Unternehmen hinweisen.

Eine andere wichtige Aufgabe ist die Vermittlung von EU-Geldern nach Bremen. Einerseits gibt es Töpfe (zum Beispiel der Europäische Strukturfond), aus denen das Geld de facto automatisch nach Bremen fließt. Andererseits gibt es auch viele EU-Fördermittel, um die man sich extra bewerben muss. Herauszufinden, wie man sich am effektivsten in so einem Falle bewirbt und dieses Wissen nach Bremen weiter zu geben, gehört ebenfalls zur Aufgabe der Vertretung.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein Organ der Europäischen Union, in dem verschiedene Regionen der Mitgliedsländer repräsentiert werden. Der AdR tagt fünf Mal im Jahr, trifft jedoch keine verbindlichen Entscheidungen. Vielmehr hat er nur eine beratende Funktion. Bei Entschlüssen von Rat und Kommission-Fragen, die die kommunalen und regionalen Verwaltungen betreffen, muss er allerdings angehört werden. Bei den Treffen legt der Ausschuss seine allgemeine Politik fest und formuliert seine Stellungnahmen, die von sechs Fachkommissionen vorbereitet werden. In den Stellungnahmen machen die Mitglieder des AdR deutlich, in welchen Punkten sie übereinstimmen und wo sie Verbesserungsbedarf sehen. Außerdem kann der Ausschuss zu jedem ihm wichtig erscheinenden Thema die Initiative ergreifen und damit die politische Agenda der Union beeinflussen. Diese Vorschläge sind jedoch nicht bindend, das heißt, sie müssen nicht berücksichtigt werden. Deswegen wird der AdR auch von Kritikern als relativ wirkungslos angesehen.

Insgesamt hat der AdR 344 Mitglieder, je nach Einwohnerzahl haben die Mitgliedsländer unterschiedlich viele Vertreter. Deutschland hat beispielsweise 24 Vertreter im Ausschuss der Regionen. Diese setzen sich zusammen aus je einem Vertreter pro Bundesland; fünf Plätze werden durch ein Rotationsprinzip an die Bundesländer zusätzlich vergeben. Die restlichen drei Sitze werden lokalen Vertretern vorbehalten. Die Mitglieder des Ausschusses sind gewählte Kommunal- oder Regionalpolitiker. Es handelt sich dabei häufig um Landräte oder Bürgermeister von Großstädten. Dr. Hermann Kuhn ist als Mitglied der Bremer Bürgerschaft im AdR vertreten.

(Stefan Lakeband)