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Mittwoch, 18. August 2010

„Wie bürgernah / bürgerfern ist Europa?“

Mit Gastredner Hermann Kuhn


Von Panajotis Gavrilis und Larissa Hoppe


Unser Gast in der Gesprächsrunde war Hermann Kuhn. Er ist Abgeordneter für die Grünen in der Bremer Bürgerschaft und Mitglied im Ausschuss „Europa der Regionen“. Außerdem ist er ehrenamtlicher Landesvorsitzender der Europa Union.
Nach seinem Abitur belegte er sein Studium und absolvierte sein Staatsexamen für Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Anschließend folgte ein Referendariat in Bremen.
Von 1974 bis 1977 war er Lehrer in Brinkum. Wegen seiner Aktivität beim Kommunistischen Bund Westdeutschlands (KBW), von 1973 bis 1982, bekam er aber ein Berufsverbot. Ab 1980 war er bei der Bremer Tageszeitung AG, von 1984 als Mitglied des Betriebsrates. 1989 promovierte Hermann Kuhn an der Bremer Universität.
Bereits von 1991 bis 2003 war er Abgeordneter in der Bremer Bürgerschaft für die Grünen; ab 1995 als einer der Vizepräsidenten. Nach einer Pause wurde er 2007 als Abgeordneter wiedergewählt.


Grundsatzfragen des Gesprächs waren: Wie ist Europa bei den Bremer BürgerInnen angekommen? Wie groß sind die Anstrengungen, auf der lokalen Ebene Europa etwas näher zu bringen? Was hat die EU bisher im Positiven erreicht, wie sieht ihre Zukunft aus und wo liegen ihre Grenzen?
Aus gegebenem Anlass wurde auch die Griechenland-Krise thematisiert.
Doch zu Beginn: Was hat Hermann Kuhn dazu gebracht, sich so sehr mit dem Thema „Europa“ auseinander- und auch dafür einzusetzen?
Vor allem die deutsche Geschichte mit ihren Kriegen und mit dem Fall der Mauer 1989 waren Auslöser für die bewusste Auseinandersetzung mit Krieg und Frieden, Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Völkern. Europa ist mehr als nur ein rentables Instrument für den Binnenmarkt. Europa bedeutet für Hermann Kuhn in erster Linie kultureller Austausch, mehr Kommunikation und Verständnis zwischen den Mitgliedsstaaten und so eine langfristige Friedenssicherung.

Hermann Kuhn sagt heute: „Wir sind in Europa.“ Trotz einer sehr geringen Wahlbeteiligung ist er sich sicher, dass Europa bei den BürgerInnen ein Thema ist und auch angenommen wird. Schließlich haben mehr BundesbürgerInnen Vertrauen in das Europäische Parlament als in den Deutschen Bundestag. Nichts desto trotz. Das Europäische Parlament, Brüssel als Herzstück Europas, liegt weit weg.
Viele Menschen haben das Gefühl, dass ihre Stimme unter all den Meinungen wenig zählt und wenig bewegen kann. Hinzu kommen Vorwürfe, dass Europa an den Interessen der BürgerInnen vorbei entscheidet, beispielsweise bei den Agrarsubventionen für LandwirtInnen. Dem hält Hermann Kuhn entgegen, dass das Europäische Parlament grundsätzlich bemüht sei, sich an den Interessen der Bevölkerung aller 27 Mitgliedsstaaten zu orientieren. Dies würde aber nicht immer ohne langwierige Diskussionen, Kompromisse und Zeitverzögerungen gehen. Diese kollegiale Argumentationsarbeit findet er grundsätzlich aber sehr gut, denn nur so können Beschlüsse gefasst werden, die im Sinne aller, beziehungsweise der meisten sind. Auch die Machtaufteilung auf das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, die Europäische Kommission und nachkommende Ämter ist sinnvoll.
Sie verhindert einen Machtmissbrauch und die bloße Verfolgung von eigenen Interessen.
Auf lokaler Ebene erwartet Hermann Kuhn mehr Eigeninitiative von den Bürgerinnen und Bürgern. Seiner Meinung nach liegt es nicht nur bei den PolitikerInnen, Europa schmackhaft zu gestalten. Auch die BürgerInnen müssten sich über die EU zu Hause informieren wollen. Hermann Kuhn sieht sich also in der Rolle des Vermittlers. Durch sein Engagement versucht er Europa und das was passiert den Menschen verständlich zu machen, sie zu informieren und so Europa ein Stück näher zu bringen – ganz ohne falsche Euphorie. Aber dies kann aus seiner Sicht nur funktionieren, wenn BürgerInnen gewillt sind, aktiv auf das Thema zuzugehen.
Zusammenfassend lässt sich aus seiner Sicht heute sagen, dass die politische Bedeutung der Euuropäischen Union längst bei den BürgerInnen angekommen ist, nur von vielen noch nicht so stark wahrgenommen wird. Dies liegt an einer Fehleinschätzung bezüglich der Bedeutung, sowohl hinsichtlich der europäischen Beschlüsse, als auch der BürgerInnenmeinung, sowie an mangelndem Interesse und Eigeninitiative vieler.
Aus aktuellem Anlass wurde auch das Thema Griechenland und dessen Staatsbankrott aufgegriffen. Hermann Kuhn sprach sich deutlich für einen Kredit für das bankrotte Griechenland aus. Dies, um die Märkte der Eurozone zu stabilisieren, und so die Europäische Union dauerhaft zu stabilisieren und zu stärken. Diese Unterstützung müsse allerdings an unbedingt zu erfüllende Auflagen gebunden sein. Grundsätzlich sieht er eine Chance in dem Risiko Griechenland zu unterstützen. Die Europäische Union hat die Möglichkeit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und Sparziele in Zukunft konsequenter durchzusetzen.

Im positiven Sinne hat die EU die Kommunikation zwischen den Nationen gefördert. Kultureller Austausch und eine gemeinsame Entwicklung tragen zu einer starken Eurozone bei. Grenzen sind Europa nach wie vor bezüglich der Verabschiedung von allgemeingültigen Gesetzen und Beschlüssen gesetzt. So sind und bleiben manche Themen nach wie vor Ländersache, beispielsweise Bildung. Hier stellt sich die Frage, inwieweit das Europäische Parlament seine Zuständigkeiten ausbauen sollten, wobei Hermann Kuhn darauf verweist, dass nicht alles in Brüssel entschieden werden sollte, damit nationale, regionale und lokale Unterschiede weiterhin Beachtung finden.
Trotz der wirtschaftlichen Krise und der damit verbundenen sozialen Problemfelder in der Gesellschaft ist Hermann Kuhn zuversichtlich, dass Europa diese Hürde meistern wird. Krise bedeutet manchmal eben auch Chancen, für Veränderungen.
Für die EU eben die, sich den BürgerInnen Stück für Stück weiter anzunähern.

Der Europäische Sozialfonds

Ko-finanzierte Programme- Die Finanzierung ist ein Dilemma

Von Necla Süre und Joanna Lawrinowitz

Ein Sprachkurs für türkische Frauen, die eine Arbeit suchen; eine Fortbildung für Arbeitslose, die in ihrem vorherigen Beruf keine Arbeit mehr finden; der nachgeholte Hauptschulabschluss für Heranwachsende - Maßnahmen zur Qualifizierung auf dem Arbeitsmarkt. Nur wenige wissen, woher tatsächlich die Mittel für diese Berufsqualifizierungsmaßnahmen stammen.
Das Geld stammt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Der Europäische Sozialfonds wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.
Nach einem Verteilungsschlüssel zahlen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ihren Beitrag in diesen Fonds ein. Die Einteilung der Mittel verläuft nach zeitlich abgegrenzten Förderperioden. In der aktuellen Förderungsperiode im Zeitraum von 2007 bis 2013 werden 75 Milliarden Euro an die Mitgliedsstaaten ausgeschüttet. Davon gehen etwa 26 Milliarden an die Bundesrepublik.
Bremen als das kleinste Bundesland erhält 94 Millionen. „Verglichen mit den Förderperioden zuvor ist das nicht viel“, sagt Thorsten Armstroff unbeeindruckt von der hohen Summe. Thorsten Armstroff arbeitet bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen. Dort ist er als Referent für den Europäischen Sozialfond in der Verwaltungsbehörde zuständig und weiß, wie die ESF-Mittel in der Hansestadt verteilt werden. Für die Fördermittel des ESF können sich Institutionen und Organisationen aus verschiedenen Bereichen bewerben. „In der Regel sind das die öffentliche Verwaltung, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Projekte, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind“, erläutert Armstroff. Damit sich die Träger für die Mittel bewerben können, findet vorab eine öffentliche Ausschreibung statt.
Die derzeitig ausgeschriebenen ESF Mittel sollen im Land Bremen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und der sozialen Stadtentwicklung zu Gute kommen. Armstroff hält diese Ausschreibung für besonders sinnvoll. „Es handelt sich um Projekte, in denen die Beschäftigten das Stadtbild verschönern, wie zum Beispiel die Erneuerung eines Spielplatzes und das gerade in den Stadtteilen, wo die Langzeitarbeitslosigkeit am Größten ist“.

Anträge für die Förderung dieser Projekte werden zuerst bei der landeseigenen Gesellschaft „Bremer Arbeit GmbH“ eingereicht. Nach sorgfältiger Auswahl, landen die Unterlagen auf dem Schreibtisch von Thorsten Armstroff.

Generell müssen alle EU-Strukturfondsmittel mit nationalen Mitteln ko-finanziert werden, in der Regel mit 50%. Aufgrund der Haushaltssituation von Bund, Ländern und Kommunen, stehen vor allem für den ESF immer weniger eigene Mittel zur Ko-Finanzierung zur Verfügung. Daher sind die Bundesländer seit längerer Zeit dazu übergegangen, die ESF-Mittel mit Mitteln der Bundesagentur für Arbeit zu ko-finanzieren, das bedeutet, dass die staatlichen Transferzahlungen, die Arbeitslose erhalten (Arbeitslosengeld) für die Zeit, die sie an einem ESF-Projekten (Beschäftigung, Qualifizierung) teilnehmen, als Ko-Finanzierung der ESF-Mittel genutzt werden. Nachteil für die Bundesländer: Sie müssen ihre ESF-Programme eng an die Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit koppeln.

Die Verantwortung mit so einem hohen Budget umzugehen, kann manchmal sehr bedrängnisvoll sein, denn das vorhandene Geld muss ausgegeben werden, wie Thorsten Armstroff erzählt. „Verbrauchen wir das Budget nicht, besteht die Gefahr, dass die Europäische Kommission uns unterstellt, es sei kein Bedarf dafür da und deshalb im nächsten Jahr dementsprechend weniger Geld zur Verfügung stellt.“

Daher kommt es nicht vor, dass die Bundesländer es nicht schaffen, das Geld auszugeben.
Doch gerade die europäischen Länder, die durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise am stärksten betroffen sind (südosteuropäische Länder) haben große Probleme, die zur Verfügung stehenden EU-Strukturfondsmittel auszugeben, wie Thorsten Armstroff sagt. Gründe hierfür, meint er, wären unter anderem die fehlenden Strukturen (Arbeitsverwaltung, Wirtschaftsfördergesellschaften, Bildungsträger etc.), die man für die Umsetzung benötigt. „Um die Vorgaben zur Umsetzung von EU-Strukturfondsmittel alle einhalten zu können, benötigen neue Mitgliedstaaten oft Jahre der Anpassung“ so Thorsten Armstroff .

Freitag, 28. Mai 2010

Europa und seine Institutionen


Ein Beitrag von Moritz Herrmann und Maik Stieler


Quelle Grafik: http://www.bayern.de/Bild/original_22805/GrafikOrganeundInstitutionenderEU.jpg

Europäisches Parlament:

Das EU-Parlament wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Jeder Mitgliedsstaat entsendet eine Anzahl von Abgeordneten, die seine Bevölkerungsgröße repräsentiert. Er Sitz des Parlaments ist in Straßburg, dort hält das Parlament einmal monatlich eine viertägige Plenarsitzung ab. Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen tagen in Brüssel. Das Sekretariat des Parlaments befindet sich in Luxemburg.

- Das Parlament entscheidet beim EU-Gesetzgebungsverfahren mit, in Zusammenarbeit mit dem Ministerrat
- Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einsetzen
- Ernennung der Europäischen Kommission und des Kommissionspräsidenten bedarf der mehrheitlichen Zustimmung des Parlaments
- Das Parlament kann die Kommission zu Gesetzgebungsinitiativen auffordern

Europäischer Rat:

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Kommissionspräsidenten. Erst mit dem Vertrag von Lissabon wurde der Europäische Rat als offizielles Organ der EU institutionalisiert, vorher galt er als ständige Einrichtung. Der Rat kommt zweimal pro Halbjahr in Brüssel zusammen, zu Themen von besonderer Bedeutung kann es einen Sondergipfel geben.

- Der Europäische Rat bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik
- D.h. der Rat erteilt konkrete politische Aufträge an den Ministerrat
- Der Rat bittet die EU-Kommission, entsprechend seiner Beschlüsse zur europäischen Leitlinienpolitik tätig zu werden.


Rat der Europäischen Union (Ministerrat):


Im Ministerrat sind die EU-Mitgliedsstaaten durch ihre Fachminister vertreten. Je nach Thematik ändert sich demnach die Zusammensetzung des Rates, z.B. bilden bei einer Sitzung zur europäischen Geldpolitik/Euro-Politik die Finanzminister den Finanzrat. Der Ministerrat entscheidet in der Regel nach dem Mehrheitsprinzip: dafür müssen im Rat 55 Prozent der Mitglieder zustimmen und dabei 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich zum 1. Januar sowie zum 1. Juli. Im Ministerrat geht es vor allem darum, die nationalen Interessen der Mitglieder durch Kompromissentscheidungen auf europäischen Kurs zu bringen.

- Der Ministerrat beschließt gemeinsam mit dem EU-Parlament die europäischen Gesetze (europäisches Gesetzgebungsverfahren)
- Der Ministerrat bereitet die Treffen des Europäischen Rates thematisch vor und nimmt sich nach einem Europäischen Rat der neuen Aufträge bzw. Leitlinienpolitik an.


Europäische Kommission:


Die Europäische Kommission setzt sich zusammen aus 26 Kommissaren/Kommissarrinnen, den Vorsitz hat der Kommissionspräsident. Jeder EU-Mitgliedsstaat entsendet einen Kommissar, die Mitglieder der Kommission sollen aber unabhängig von nationalpolitischen Weisungen arbeiten und nur dem gesamteuropäischen Interesse verpflichtet sein. Der Kommission kann vom Parlament das Misstrauen ausgesprochen werden. Der Kommissionspräsident wird von den Regierungen der Mitgliedsstaaten vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt. Die Beschlüsse fasst die Kommission mit einfacher Stimmmehrheit, die Amtszeit ist auf fünf Jahre begrenzt.

- Die Kommission erarbeitet/entwürft alleinig Gesetze (Initiativrecht), über die Parlament und Ministerrat dann abstimmen
- Die Kommission kann seit dem Vertrag von Lissabon auch mit einem Bürgerbegehren aufgefordert werden, sich eines bestimmten Anliegens anzunehmen.

Europäischer Gerichtshof:

Der Europäische Gerichtshof sitzt in Luxemburg und schwebt als wachende Instanz über dem institutionellen Machtdreieck, das die Kommission, das Parlament und der Ministerrat bilden. 27 Richter/innen – aus jedem EU-Mitgliedsstaat eine/r – sitzen für dann sechs Jahre Amtszeit in Luxemburg und können de facto von jedem angerufen werden: EU-Mitgliedsstaat, EU-Organ oder individuell betroffene EU-Bürger und Unternehmen.

- Der EuGH sichert die Auslegung des EU-Rechts bei der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge
- Der EuGH sichert das System der checks and balances, d.h. er entscheidet bei Streitigkeiten zwischen EU-Organen über Befugnishoheit
- Der EuGH überprüft die Gesetzesinitiativen der Kommission auf EU-Rechtstauglichkeit und entscheidet über Rechtmäßigkeit von Bußgeldern.


EU-Mitgliedschaft:


Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass jeder europäische Staat EU-Mitglied werden kann, wenn er die Werte, Normen und Gesetze, auf denen die Union fußt, achtet. Eine exakte Definition, was europäisch ist (und was nicht), gibt der Vertrag nicht vor. Die Öffnung der EU nach Osten und die Verhandlungen mit der Türkei zeigen, dass historische, kulturelle und geographische Faktoren zwar eine Rolle spielen, aber nie bindend sind. Wirtschaftliche und politische Gemeinsamkeiten spielen gleichsam in ein europäisches Verständnis hinein.

Die Kopenhagener Kriterien:

Im Juni 1993 kam der Europäische Rat in Kopenhagen zusammen und konkretisierte die Anforderungen an etwaige Beitrittsländer. Diese Kopenhagener Kriterien gelten auch heute noch als Maßstab bei Beitrittsverhandlungen oder auch nur –erwägungen. Allerdings zielen auch sie vor allem auf politische und wirtschaftliche Bedenken und lassen z.B. Kulturelles unerwähnt.

1. Politisches Kriterium: "Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten."
2. Wirtschaftliches Kriterium: "Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten."
3. Acquis-Kriterium: „Die Fähigkeit, alle Pflichten der Mitgliedschaft – d.h. das gesamte Recht sowie die Politik der EU (den sogenannten "Acquis communautaire") – zu übernehmen, sowie das Einverständnis mit den Zielen der Politischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion.“


Geschichte der EU-Erweiterung:


Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande gehörten zu den Gründungsstaaten von EGKS, EWG und Euratom. Diese Europäischen Gemeinschaften waren wirtschaftlicher Natur und werden wegen ihrer auf supranationale Kooperation ausgelegten Struktur als Vorläufer der Europäischen Union verstanden. Seither hat es fünf Erweiterungsrunden gegeben:

• 01.01.1973: Dänemark, Irland, Großbritannien
• 01.01.1981: Griechenland
• 01.01.1986: Portugal, Spanien
• 01.01.1995: Österreich, Schweden, Finnland
• 01.05.2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
• 01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien (Abschluss der fünften Erweiterungsrunde)

Derzeit umfasst die Europäische Union 27 Mitgliedsstaaten. Über weitere Beitritte wird verhandelt bzw. diskutiert. Seit dem 3. Oktober 2005 wird mit der Türkei und mit Kroatien über einen Beitritt verhandelt

• Mazedonien ist seit dem Europäischen Rat vom 15. und 16. Dezember 2005 ein offizieller Beitrittskandidat, ein Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wurde aber noch nicht gefasst
• Die übrigen Staaten des westlichen Balkangebietes (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien) haben den Status potenzieller Beitrittskandidaten inne. Montenegro und Albanien haben Beitrittsgesuche eingereicht, die der Europäischen Kommission zur Prüfung vorliegen
• Island hat im Juli 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union gestellt



Erweiterungsstrategie der Europäischen Kommission:


Die Europäische Kommission will 2010 in den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Fortschritte erzielen. Bei Kroatien wird der Abschluss der Beitrittsverhandlungen anvisiert. Im Frühjahr 2010 soll außerdem eine Stellungnahme zum isländischen EU-Beitrittsgesuch vorgelegt werden. Bei den Ländern des westlichen Balkan wird darauf geachtet, dass Reformerfolge gesichert und unumkehrbar gemacht werden. Die entsprechenden Staaten sollen so an die EU-Norm herangeführt werden. Im Fokus stehen ganz besonders Kriterien wie gute Regierungsführung, umfassende Verwaltungs- und Justizreformen, sowie Korruptionsbekämpfung.

Langfristiges Ziel der Erweiterungsstrategie ist und bleibt, Europa bzw. die EU als global player zu etablieren und maximieren. Ein geeintes Europa kann sich einer aktiven Rolle in der globalen Politik annehmen – bzw. tut es schon. Durch die fünfte Erweiterungsrunde ist die EU zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht schon konkurrenzlos, denn der entstandene EU-Binnenmarkt stellt die größte Wirtschaftszone der Welt.

Quelle Grafik: http://www.klett.de/sixcms/media.php/76/osterweiterung.jpg

Quelle Grafik: http://www.manager-magazin.de/img/0,1020,279840,00.jpg

Dienstag, 24. März 2009

Den Überblick behalten: Die Organe der EU

Wer sich schon einmal mit dem Thema befasst hat, weiß: Bei den Organen der Europäischen Union den Durchblick zu behalten, ist nicht so einfach. Rat der Europäischen Union, Europäischer Rat oder Ministerrat - was genau ist das, wie unterscheiden sich die Institutionen und wie bitte kann man sich das alles merken?

Wir haben diesen Fragen ein paar Stunden gewidmet und zur Unterstützung Heide-Lore Swiecikowski, die Bevollmächtigte Bremens beim Bund und für Europa, eingeladen. Sie sollte uns die Zusammenhänge zwischen den Institutionen einmal genau erklären. Schließlich sind wir zu dem Schluss gekommen, dass auch Profis auf diesem Gebiet einen Spickzettel brauchen. Darum gibt es hier auch für EU-Laien den Europa-Spickzettel der wichtigsten EU-Organe:

Heide-Lore Swiecikowski (links) und Maja Hoock beim Referieren.

1. Der Europäische Rat

Hier kommen die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder viermal jährlich zusammen und legen die politischen Ziele der Union fest. Den Vorsitz hat der Staats- oder Regierungschef des Landes inne, das gerade auch den Vorsitz im Rates der EU hat (das ist momentan noch Tschechien).

1.1 Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

Hier werden die Regierungen durch ihre Minister vertreten, die politische Entscheidungen treffen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament beteiligt sich der Rat an Gesetzgebung und Haushaltsentscheidungen. An jeder Tagung des Rates nimmt ein Minister pro Land teil (je nachdem, welches Thema besprochen wird: der Landwirtschafts-, Verkehrs-, oder Umweltminister ect.) Deutschland hat 29 Stimmen im Rat (Malta hat wegen der geringeren Bevölkerungsgröße zum Vergleich nur 3). Der Vorsitz wechselt jedes halbe Jahr turnusmäßig. Momentan hat Tschechien den Vorsitz inne, in der zweiten Hälfte des Jahres 2009 Schweden. (à Vorsitz des Europäischen Rates)

2. Das Europäische Parlament

Hier werden die Bürger der EU vertreten, indem sie alle fünf Jahre (das nächste Mal im Juni 2009) die Mitglieder durch direkte Wahlen bestimmen können. Das Parlament beteiligt sich an der Gesetzgebung der EU und trifft mit dem Rat der EU Entscheidungen über den Haushalt. Im Parlament gibt es acht Fraktionen (Linke, Sozialdemokraten, Grüne, Unabhängige, Liberale, Christdemokraten, Nationale, Sonstige). In diesen Fraktionen sitzen 784 Parlamentarier aus über 150 Parteien. Deutschland hat 99 Sitze im E.P. (vgl. www.europarl.de)

3. Die Europäische Kommission

Hier wird die Einhaltung der Verträge überwacht. Die gemeinsamen Interessen Europas sollen so gewahrt werden; darum soll auch die Kommission unabhängig von den Mitgliedsstaaten handeln. Verstößt ein Land gegen die Verträge, kann die Kommission es bei dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg anklagen. Jeweils ein Kommissar wird von einem Mitgliedsstaat der EU für fünf Jahre bestimmt. Die Unabhängigkeit dieser Kommissare ist in gewisser Weise dadurch gewährleistet, dass das Europäische Parlament im Misstrauensfall die gesamte Kommission auflösen kann. Der Präsident der Europäischen Kommission (momentan José Manuel Barroso) wird von den Mitgliedsstaaten ernannt und ist Vollmitglied bei den Tagungen des Europäischen Rates.

Die Gesetzgebung in der EU

Wer in der EU legislative Kompetenzen hat, sollte nun klar sein. Doch wie kommen die Gesetze zustande? Die beiden wesentlichen gesetzlichen Regelungen sind die Richtlinie (Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft, die die Mitgliedsstaaten zur Einhaltung bestimmter Ziele verpflichten) und die Verordnung. Die Entstehung einer Richtlinie zeige ich hier nun im (sehr) Groben auf. In Wirklichkeit ist diese Prozedur meist wesentlich komplizierter und verstrickter.

Wie Entsteht eine Richtlinie?

  1. EU-Kommissare machen zunächst Vorschläge, was verändert werden könnte. Durch das so genannte Grünbuch (Diskussionspapier) der Europäischen Kommission werden bestimmte Themen und Ideen dazu ins Gespräch gebracht. Dieses Thema kann zum Beispiel „Die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt“ sein. Das Europäischen Parlament legt fest, wer sich des Vorschlags annimmt. Nun kann ein Weißbuch folgen. Darin formulieren die vom Parlament bestimmen Zuständigen verschiedene förmliche Vorschläge zum Vorgehen und reichen diese an die zuständigen Politikbereiche weiter.
  1. Das „Lobbying“ beginnt. Also: Experten und verschiedene Interessensvertreter werden zu dem Thema angehört.
  1. Die Parlamentarier im Europäischen Parlament stimmen ab.
  1. Der Rat nimmt den Beschluss (im einfachsten Fall) an.
  1. Die Richtlinie tritt in Kraft.

Die Eindrücke der Teilnehmer

Nachdem wir über zwei Stunden mit diesem geballten Wissen konfrontiert wurden, kam die Frage, die kommen musste: Was ist davon eigentlich hängen geblieben? Und was ist das Wichtigste, das in dem Vortrag erwähnt wurde? Ich habe die Antworten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zusammengetragen.

  • Das einzig direkt demokratisch legitimierte Organ der EU ist das Parlament.
  • In Brüssel, Straßburg und Luxemburg sitzt ein Bürokratiemonster hinter Milchglas.
  • Stell Dir vor, es ist Wahl und keiner weiß es!
  • 75 % der deutschen Gesetze sind von der EU gemacht.
  • Politiker, die in der nationalen Politik übrig geblieben sind, gehen in die EU-Politik.
  • Deutschland und alle anderen Mitgliedsstaaten verlieren Kompetenzen.
  • Die wichtigsten Institutionen sind das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat der EU.
  • Der Rat der EU und das Parlament bilden die Legislative, während die Europäische Kommission Exekutivaufgaben übernimmt.
  • Die EU-Parlamentarier haben kein Gesicht.
  • Zu viele Instanzen verhindern Flexibilität.
  • Durch die EU-Mitgliedschaft können Länder ihre Wirtschaftskraft erhöhen.
  • Lobbyarbeit spielt eine wichtige Rolle in der EU.

    Quellen:


Heide-Lore Swiecikowski

Der Fischer Weltalmanach 2009

Europa in 12 Lektionen

http://www.europa-digital.de (Richtlinien)

www.europa.eu (Weißbuch)

www.wikipedia.de (Grünbuch, Weißbuch)