Von
Paula Mittermayer und Miriam Kern
Die
Idee einer staatenübergreifenden Gemeinschaft ist alt. Gelehrte,
Schriftsteller, Philosophen, Juristen und Staatsmänner entwarfen
bereits seit dem 14. Jahrhundert Pläne für einen Zusammenschluss
der europäischen Staaten.
Kriege untereinander sollten verhindert, Feinde von außen gemeinsam
abgewehrt werden. Heute ist diese Wunschvorstellung zur Realität
geworden. Doch bis dahin war es ein langer und holpriger Weg.
Erste
Schritte in Richtung eines vereinten Europas wurden 1922 mit der
Gründung der Paneuropa-Union unternommen. Diese Vereinigung blieb
allerdings wegen Aufkommens des Nationalsozialismus zunächst
erfolglos.
Erst
unter den Eindrücken des 2. Weltkrieges sollte eine weitreichende
Einigung erzielt werden. Um den jungen Frieden zu bewahren und um
eine gemeinsame Front gegen die Sowjetunion zu bieten, gründeten
Westeuropäische Staaten 1949 den Europarat.
Die Idee wurde bereits drei Jahre zuvor von dem damaligen britischen
Oppositionsführer Winston Churchill in der Züricher Rede geäußert
und anschließend durch die USA vorangetrieben.
Am
9. Mai 1950 legte der französische Außenminister Robert Schumann
einen Plan vor, der, inspiriert von Jean Monnet, eine noch engere
Zusammenarbeit der verschiedenen Staaten ermöglichen sollte. Auf
Grundlage dieses sogenannten Schumann-Plans vereinbarten Deutschland,
Belgien, Italien, Frankreich Luxemburg und die Niederlande ihre
Kohle- und Stahlindustrie unter eine Gemeinsame Verwaltung zu stellen
und gründeten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(kurz: EGKS oder auch Montanunion).
Zum
einen sollte verhindert werden, dass die Industrien erneut zu
Kriegszwecken gegeneinander eingesetzt werden, zum anderen sollte die
Produktion angekurbelt und dadurch die Lebensstandards der
Mitgliedsstaaten erhöht werden.
1967
wurden die Organe der drei Europäischen Organisationen mittels des
sogenannten Fusionsvertrags zur Europäischen Gemeinschaft vereinigt.
Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission sowie einen gemeinsamen
Rat.1967
wurden die Organe der drei Europäischen Organisationen mittels des
sogenannten Fusionsvertrags zur Europäischen Gemeinschaft vereinigt.
Seitdem gibt es eine gemeinsame Kommission sowie einen gemeinsamen
Rat.
Die
EGKS war derartig erfolgreich, dass ihre sechs Gründungsmitglieder
sich nach wenigen Jahren darauf einigten, weiterer Bereiche ihrer
Wirtschaft zu integrieren. Im Jahr 1957 unterzeichneten sie die
Römischen Verträge und gründeten damit die Europäische
Atomgemeinschaft (kurz: EURATOM) und die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (kurz: EWG). Ziel der Mitgliedstaaten war es,
Handelshemmnissen zu beseitigen und einen "Gemeinsamen Markt"
zu bilden.
Weiter
vorangetrieben wird die Zusammenarbeit der Staaten mit der
Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union (auch:
Vertrag von Maastricht) am 7. Februar 1992. Dieser gilt als „ein
wichtiger Meilenstein in der Geschichte der EU“.
Es werden Vorschriften zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
und eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
festgelegt. Mit der Europäischen Gemeinschaft werden sie als die
„drei Säulen“
unter dem Dach der Europäischen Union bezeichnet, die nun offiziell
gegründet ist.
Nach
zahlreichen Beitritten während ihres Bestehens zählt die EU bis
heute 27 Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei,
Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.